Steht Ihre Jahresabrechnung nicht bis zum 31. Juli im Kundenportal, erhalten Sie 40 % der Jahresverwaltungsgebühr zurück — automatisch, ohne Antrag.
Sofern die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
Feste Ansprechpartner und kurze Wege im Münchner Süden statt anonymem Callcenter — und volle Einsicht: digitale Belege und eine nachvollziehbare Jahresabrechnung.
Der Verwalterwechsel ist jederzeit per Mehrheitsbeschluss möglich. Bei der Formulierung des Beschlusses für Ihre Eigentümerversammlung unterstützen wir Sie gern — und übernehmen anschließend die komplette Übergabe von Ihrer bisherigen Verwaltung.
Unterhaching ist mit rund 25.000 Einwohnern eine der größeren Gemeinden im Süden Münchens – gut angebunden über die S-Bahn S3 und die A8/A995. Der Wohnungsbestand ist geprägt von Eigentumswohnanlagen der 1960er- bis 1990er-Jahre, ergänzt um neuere Bauprojekte. Für Eigentümergemeinschaften heißt das: solide Bausubstanz, aber oft anstehende Instandhaltungsthemen, bei denen eine vorausschauende Rücklagenplanung entscheidend ist.
Eine Besonderheit vor Ort ist die Fernwärme aus dem Unterhachinger Geothermie-Heizwerk. Bei Anschluss oder Umstellung geht es für WEGs um eine korrekte, nachvollziehbare Heizkostenabrechnung – genau hier legen wir Wert auf Transparenz und saubere Belege.
Als inhabergeführte Verwaltung mit Sitz im nahen Hohenschäftlarn sind wir schnell bei Ihnen und kennen die Region. Sie haben feste Ansprechpartner, erreichbare Kontaktwege und eine Verwaltung, die Eigentümerversammlungen strukturiert vorbereitet und rechtssicher durchführt.
Ein Wechsel der Verwaltung ist unkomplizierter, als viele denken – seit der WEG-Reform 2020 ist die Abberufung jederzeit per Mehrheitsbeschluss möglich. Wie einfach der Ablauf mit uns ist, sehen Sie in den vier Schritten weiter unten. Sprechen Sie uns einfach an – wir begleiten die komplette Übergabe.
Ein Wechsel der Hausverwaltung klingt nach viel Aufwand — ist er bei uns aber nicht. Diese vier Schritte führen Sie vom ersten Gespräch bis zur vollständigen Übergabe.
Wir lernen uns kennen und besprechen die Ausgangslage Ihrer Liegenschaft — unverbindlich und kostenlos.
Sie erhalten ein individuelles Angebot und lernen uns sowie unser digitales Portal in Ruhe kennen.
Die Eigentümerversammlung beschließt den Wechsel. Laut § 26 Abs. 3 WEG kann eine Verwaltung jederzeit abberufen werden — der bestehende Vertrag endet spätestens sechs Monate später.
Wir übernehmen die vollständige Übergabe mit Ihrer bisherigen Verwaltung und richten Ihr digitales Portal ein — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Eigentümerversammlung, Beschlüsse, Jahresabrechnung und laufende Verwaltung — rechtssicher und transparent.
Betreuung von Mietverhältnissen, Nebenkostenabrechnung und Instandhaltung für Eigentümer und Kapitalanleger.
Instandhaltung, Wartung, Dienstleistersteuerung und Zustandskontrolle Ihrer Liegenschaft.
Bevor Sie sich für irgendetwas entscheiden, komme ich persönlich zu Ihrer Liegenschaft in Unterhaching, schaue mir alles in Ruhe an und wir lernen uns kennen. Ganz unverbindlich — Sie gewinnen einen echten Eindruck, und wir auch.
Vor-Ort-Termin vereinbaren— Eric Edelmann, Nara Immobilien