Steht Ihre Jahresabrechnung nicht bis zum 31. Juli im Kundenportal, erhalten Sie 40 % der Jahresverwaltungsgebühr zurück — automatisch, ohne Antrag.
Sofern die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
Feste Ansprechpartner und kurze Wege im Münchner Süden statt anonymem Callcenter — und volle Einsicht: digitale Belege und eine nachvollziehbare Jahresabrechnung.
Der Verwalterwechsel ist jederzeit per Mehrheitsbeschluss möglich. Bei der Formulierung des Beschlusses für Ihre Eigentümerversammlung unterstützen wir Sie gern — und übernehmen anschließend die komplette Übergabe von Ihrer bisherigen Verwaltung.
Taufkirchen im Süden des Landkreises München ist mit dem Perlacher und Grünwalder Forst direkt vor der Haustür eine gefragte Wohnlage – erschlossen über die S-Bahn S3. Charakteristisch sind die großen Wohnanlagen aus dem Siedlungsbau der 1960er- und 1970er-Jahre mit teils umfangreichen Eigentümergemeinschaften.
Gerade solche Anlagen stellen besondere Anforderungen an die Verwaltung: strukturierte Eigentümerversammlungen mit vielen Beteiligten, ein durchdachter Instandhaltungsplan und eine ausreichend dotierte Erhaltungsrücklage. Wir behalten die jährliche Zuführung Ihrer Gemeinschaft im Blick — damit größere Instandhaltungen planbar bleiben und die Rücklage realistisch bemessen ist.
Wir bereiten Beschlüsse sauber vor, sorgen für nachvollziehbare Jahresabrechnungen und halten Beiräte auf dem Laufenden. Digitale Belegeinsicht bedeutet: Sie prüfen Unterlagen bequem online, wann es Ihnen passt – ohne Aktenordner-Marathon.
Unzufrieden mit langen Reaktionszeiten? Wir setzen bewusst auf Erreichbarkeit und feste Ansprechpartner. Ein Verwalterwechsel ist per Mehrheitsbeschluss jederzeit möglich – wir zeigen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie die Übergabe reibungslos gelingt.
Ein Wechsel der Hausverwaltung klingt nach viel Aufwand — ist er bei uns aber nicht. Diese vier Schritte führen Sie vom ersten Gespräch bis zur vollständigen Übergabe.
Wir lernen uns kennen und besprechen die Ausgangslage Ihrer Liegenschaft — unverbindlich und kostenlos.
Sie erhalten ein individuelles Angebot und lernen uns sowie unser digitales Portal in Ruhe kennen.
Die Eigentümerversammlung beschließt den Wechsel. Laut § 26 Abs. 3 WEG kann eine Verwaltung jederzeit abberufen werden — der bestehende Vertrag endet spätestens sechs Monate später.
Wir übernehmen die vollständige Übergabe mit Ihrer bisherigen Verwaltung und richten Ihr digitales Portal ein — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Eigentümerversammlung, Beschlüsse, Jahresabrechnung und laufende Verwaltung — rechtssicher und transparent.
Betreuung von Mietverhältnissen, Nebenkostenabrechnung und Instandhaltung für Eigentümer und Kapitalanleger.
Instandhaltung, Wartung, Dienstleistersteuerung und Zustandskontrolle Ihrer Liegenschaft.
Bevor Sie sich für irgendetwas entscheiden, komme ich persönlich zu Ihrer Liegenschaft in Taufkirchen, schaue mir alles in Ruhe an und wir lernen uns kennen. Ganz unverbindlich — Sie gewinnen einen echten Eindruck, und wir auch.
Vor-Ort-Termin vereinbaren— Eric Edelmann, Nara Immobilien