Steht Ihre Jahresabrechnung nicht bis zum 31. Juli im Kundenportal, erhalten Sie 40 % der Jahresverwaltungsgebühr zurück — automatisch, ohne Antrag.
Sofern die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
Feste Ansprechpartner und kurze Wege im Münchner Süden statt anonymem Callcenter — und volle Einsicht: digitale Belege und eine nachvollziehbare Jahresabrechnung.
Der Verwalterwechsel ist jederzeit per Mehrheitsbeschluss möglich. Bei der Formulierung des Beschlusses für Ihre Eigentümerversammlung unterstützen wir Sie gern — und übernehmen anschließend die komplette Übergabe von Ihrer bisherigen Verwaltung.
Solln im Münchner Südwesten ist eine der begehrten, grünen Wohnlagen der Stadt – nahe der Isar und des Isarhangs, angebunden über die S-Bahn. Der Bestand reicht von charmanten Altbauten und Villen bis zu gepflegten Mehrfamilienhäusern der Nachkriegszeit. Eigentümer legen hier zu Recht Wert auf eine Verwaltung, die den Charakter und den Wert der Objekte erhält.
Werterhalt beginnt bei den Details: vorausschauende Instandhaltung, eine solide Erhaltungsrücklage und eine Jahresabrechnung, die jeder Eigentümer nachvollziehen kann. Genau darauf richten wir unsere Arbeit aus.
Feste Ansprechpartner, digitale Belegeinsicht und klar strukturierte Eigentümerversammlungen: Wir verwalten Ihre Gemeinschaft so, dass Sie jederzeit den Überblick behalten. Und mit unserer schriftlichen Leistungsgarantie zur Jahresabrechnung stehen wir für Verbindlichkeit ein.
Sie überlegen zu wechseln? Der Ablauf ist unkomplizierter, als viele denken – die vier Schritte weiter unten zeigen, wie einfach das mit uns geht. Sprechen Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch an.
Ein Wechsel der Hausverwaltung klingt nach viel Aufwand — ist er bei uns aber nicht. Diese vier Schritte führen Sie vom ersten Gespräch bis zur vollständigen Übergabe.
Wir lernen uns kennen und besprechen die Ausgangslage Ihrer Liegenschaft — unverbindlich und kostenlos.
Sie erhalten ein individuelles Angebot und lernen uns sowie unser digitales Portal in Ruhe kennen.
Die Eigentümerversammlung beschließt den Wechsel. Laut § 26 Abs. 3 WEG kann eine Verwaltung jederzeit abberufen werden — der bestehende Vertrag endet spätestens sechs Monate später.
Wir übernehmen die vollständige Übergabe mit Ihrer bisherigen Verwaltung und richten Ihr digitales Portal ein — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Eigentümerversammlung, Beschlüsse, Jahresabrechnung und laufende Verwaltung — rechtssicher und transparent.
Betreuung von Mietverhältnissen, Nebenkostenabrechnung und Instandhaltung für Eigentümer und Kapitalanleger.
Instandhaltung, Wartung, Dienstleistersteuerung und Zustandskontrolle Ihrer Liegenschaft.
Bevor Sie sich für irgendetwas entscheiden, komme ich persönlich zu Ihrer Liegenschaft in Solln, schaue mir alles in Ruhe an und wir lernen uns kennen. Ganz unverbindlich — Sie gewinnen einen echten Eindruck, und wir auch.
Vor-Ort-Termin vereinbaren— Eric Edelmann, Nara Immobilien